Standpunkte

Alkoholpolitik

Neue Verbote und höhere Steuern helfen nicht gegen Alkoholmissbrauch. Der DEHOGA sagt Nein zu höheren Steuern auf alkoholische Getränke, zur Null-Promillegrenze und zu Werbe- und Verkaufsbeschränkungen für Alkohol. Aufklären, Informieren und das Vorleben eines bewussten Umgangs mit Alkohol muss vielmehr das Motto sein.

Arbeitsrecht

Wie ein Buch mit sieben Siegeln – so präsentiert sich das deutsche Arbeitsrecht. Doch mit der Unverständlichkeit nicht genug: Zu komplex und zu starr ist es auch eine echte Beschäftigungsbremse. Der DEHOGA fordert deshalb Veränderung: Offene Zugänge und niedrige Hürden für sozialversicherungspflichtige Stellen, flexible Arbeitszeiten, einen Kündigungsschutz mit Augenmaß und Rechtsvorschriften, die der Unternehmer auch versteht.

Ausbildung

Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell. Damit sie weiterhin ihre Stärken – Vermittlung von Handlungskompetenz und Orientierung am Bedarf – ausspielen kann, sind alle Bildungsakteure wie Elternhaus, Allgemeinbildende Schulen, Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und IHK ´s gefordert.

Bagatellsteuern

Die Bagatellsteuern gehören endlich ad acta gelegt. Kommunale Sondersteuern bringen keine nennenswerten Haushaltsentlastungen, belasten aber Gastronomen und Hoteliers. Vergnügungssteuer und Co. verhindern Investitionen, vernichten Arbeitsplätze und gefährden aufgrund der kleinen Gewinnmargen in Gastronomie und Hotellerie Existenzen.

"Bettensteuer"

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA NRW, lehnt die Einführung einer so genannten "Bettensteuer" in nordrhein-westfälischen Kommunen weiterhin ab, weil auf Bundesebene getroffene gesetzliche Entscheidungen nicht durch kommunale Satzungen konterkariert werden dürfen. Eine Bettensteuer à la Köln ist verfassungswidrig, Tourismus-feindlich und bürokratisch, weil sie Gästen und Unternehmern sowie der Stadt neuen „Verwaltungsaufwand“ beschert.

Einen Skandal sieht der DEHOGA NRW in der Genehmigungspolitik der Landesregierung. Trotz bekannter ernsthafter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der „Kölner Kulturförderabgabe“ wurde die Genehmigung leichtfertig erteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewirtungskosten

Bewirtungen von Geschäftspartnern sind Betriebsausgaben – egal ob im Büro oder im Restaurant. Verhandlungen und Präsentationen finden eben nicht nur am Sitz des Unternehmens statt. Deshalb müssen Bewirtungskosten für Geschäftsessen in Restaurants abzugsfähig bleiben!

Bürokratieabbau

Ausgeprägte Bürokratie ist ein unnötiger Hemmschuh für Produktivität und Erfolg mittelständischer Unternehmen. In Deutschland wie auch auf EU-Ebene müssen deshalb Bürokratie und die durch sie verursachten Kosten so schnell wie möglich reduziert werden. Die Flut an Informationspflichten gehört abgebaut, die Überregulierung in Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht auf den Prüfstand. Die Entlastung muss spürbar sein und die Ziele müssen klar formuliert werden.

Erbschaftsteuer

Die Abschaffung der Erbschaftsteuer wäre die beste Lösung, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Mindestens aber müssen Erben künftig durch hohe Freibeträge oder den völligen Wegfall der Erbschaftsteuerschuld begünstigt werden, wenn ein Betrieb fortgeführt wird. Immobilienbewertungen müssen realistisch und unbürokratisch erfolgen, Betriebsübergänge in zwei Schritten berücksichtigt werden.

Feinstaubverordnung

Hotels und Gaststätten sind auf die Erreichbarkeit durch Gäste, Kunden und Lieferanten angewiesen. Umweltzonen jedoch erschweren diese Erreichbarkeit. Der DEHOGA fordert bundesweit einheitliche Regelungen für die Umweltzonen, touristenfreundliche Verkaufsstellen für Plaketten sowie möglichst einfache Informationsmöglichkeiten für die Anreisenden, um Verwirrung und Aufwand gering zu halten und Besucher nicht abzuschrecken.

Gaststättenrecht

Um einen Flickenteppich gaststättenrechtlicher Regelungen zu vermeiden, ist es aus Sicht des DEHOGA wichtig, dass die einzelnen Gaststättengesetze der Länder weitgehend übereinstimmen. Entbürokratisierung und Kostenreduzierung sollten im Mittelpunkt stehen. während die Erlaubnispflicht und damit die Konzessionsgebühren gestrichen gehören. Die Branche könnte so um rund 80 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

HACCP/Lebensmittelhygiene

HACCP ist für Kleinstunternehmer Bürokratie in Reinform. Da es in diesen Betrieben keine Mitarbeiter für die Verwaltungsarbeit gibt, muss der Unternehmer sie selbst erledigen – Zeit, in denen seine eigentliche Arbeit stillsteht. Kleinstunternehmen sollten deshalb von den Dokumentationspflichten nach HACCP befreit werden. Die Lebensmittelhygiene selbst  ist ohne Frage unerlässlich. Eine wertvolle Hilfestellung zum Thema bietet die „Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie“, die über den DEHOGA erhältlich ist. 

Hygiene-Smiley

Für den DEHOGA ist eine gute Hygienepraxis eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein guter, professioneller Gastgeber zu sein. In den allermeisten Betrieben wird dieser Anspruch auch gelebt. Damit die Branche nicht unter Generalverdacht gerät, muss gegen schwarze Schafe vorgegangen werden. Allerdings darf es nicht so weit kommen, dass Betriebe zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden. Es gibt ausreichende gesetzliche Grundlagen, um gegen Hygienemängel vorzugehen. Diese Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden. Bis dahin braucht Deutschland keinen Hygiene-Smiley.

Informationen zur Hygiene-Ampel finden Sie hier.

Jugendarbeitsschutz

Die Regeln zur Nachtruhe und zur Schichtzeit im Jugendarbeitschutzgesetz sind antiquiert und blockieren Ausbildung in Hotels und Gaststätten. Der DEHOGA fordert die Verlängerung der möglichen Einsatzzeiten von Jugendlichen von 22 auf mindestens 23 Uhr. Bis zu 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze und neue Chancen für meist minderjährige Haupt- und Realschulabsolventen könnten so geschaffen werden.

Jugendschutz

Keine Frage: Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen muss oberste Priorität besitzen. Die bestehenden Gesetze reichen jedoch aus, um Jugendschutz sicherzustellen und Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Es besteht kein Regelungs- sondern ein Kontroll- und Vollzugsdefizit. Gleichzeitig sind auch mehr Aufklärung, Prävention sowie eine stärkere und bewusstere Vorbildfunktion von Lehrern, Eltern und Ausbildern notwendig.

Künstlersozialabgabe

Wir fordern ein Ende der Abgabenwillkür in der Künstlersozialversicherung. Denn Pflichtabgaben für Marketing-Dienstleister, Künstler, die sich freiwillig gegen die Künstlersozialkasse entschieden haben, sowie ohnehin sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sind nicht nur unlogisch, sondern auch eine massive und völlig unnötige Belastung der Unternehmen unserer Branche.

Lebensmittelkennzeichnung

Die Grenzen leistbarer und sinnvoller Lebensmittelkennzeichnung in Gaststätten und Hotels sind erreicht. Der DEHOGA sagt deshalb Nein zu neuen Kennzeichnungspflichten der Gastronomen. In der Praxis besteht kein Informationsdefizit der Gäste, die Nachfrage beim Koch oder Kellner hat sich bewährt. Tipps und Informationen rund um das Thema Allergien erhalten die Gastronomen und ihre Mitarbeiter beispielsweise in der DEHOGA-Broschüre „Gute Gastgeber für Allergiker“.

Lohnzusatzkosten

„Mehr Netto für alle“ muss die Devise sein – und das nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Denn hohe und steigende Lohnzusatzkosten verhindern Neueinstellungen und provozieren sogar den Abbau legaler Beschäftigung. Deshalb fordert der DEHOGA die Senkung bzw. Stabilisierung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Abkopplung der Kranken- und Pflegekosten von den Arbeitskosten sowie die Streichung von Wegeunfällen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Mehrwertsteuer – für einen reduzierten Satz im Gastgewerbe

Die deutschen Politiker müssen die Ampel für den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Gastronomie und Hotellerie endlich auf Grün schalten. Deutschland braucht eine Revision des gesamten Mehrwertsteuerrechts. Mit der Senkung für die Hotellerie ist der richtige erste Schritt getan, der zweite für die Gastronomie muss folgen. Für arbeitsintensive Branchen wie Gastgewerbe oder das Handwerk braucht es neue Regeln - für neue Arbeitsplätze, für Investitionen, für fairen Wettbewerb und weniger Schwarzarbeit.
Mehr Infos finden Sie hier: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/mehrwertsteuer/

Mindestlohn

Ein gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn Gewerkschaften und Teile der Politik fordern, vernichtet Beschäftigung im Niedriglohnbereich und verdrängt Arbeit in die Schwarzarbeit. Außerdem greift er in die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie ein. Arbeitgeber und Gewerkschaften sind aber in der Lage, sich über das zu verständigen, was in der Praxis tatsächlich machbar und bezahlbar ist. In jedem Tarifvertrag sind Mindestlöhne festgelegt, tarifvertragliche nämlich. Diese sind differenziert und orientieren sich an den Gegebenheiten der Branche. Wer die Tarifautonomie weiterhin am Leben erhalten möchte, kommt nicht umhin, gesetzliche Mindestlöhne abzulehnen und die Regelungen auch weiterhin, den Tarifparteien zu überlassen.
Aus diesem Grund hat sich der DEHOGA NRW entschieden, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der untersten Lohngruppen des Entgelttarifvertrages zu unterstützen. „Unser Anliegen war es, einerseits Lohndumping durch einen tariflichen und nicht durch einen gesetzlichen Mindestlohn zu verhindern und andererseits nur die Tarifgruppen allgemeinverbindlich erklären zu lassen, wo tatsächlich Lohndumping droht“, formuliert Olaf Offers, Präsident des DEHOGA NRW.

Minijobs

Die Voraussetzungen für den Minijob dürfen nicht verschlechtert werden. In Hotellerie und Gastronomie kann keine Rede davon sein, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vernichten. Im Gegenteil: Sie sichern bestehende Jobs und schaffen neue. Außerdem muss es möglich bleiben, einer geringfügigen Beschäftigung als Nebenjob nachzugehen.

Nichtraucherschutz

Der DEHOGA NRW setzt sich für mehr Nichtraucherangebote im Gastgewerbe ein. Dieses Engagement zeigt bereits deutliche Erfolge: Die Zahl der Nichtraucherzimmer in den Hotels steigt kontinuierlich an, in Frühstücksräumen darf mittlerweile nur noch ausnahmsweise geraucht werden. Ebenso waren die Nichtraucher-Angebote in der Gastronomie angestiegen, allerdings noch nicht ausreichend, um dem gesellschaftlichen Trend nach mehr „rauchfreien“ Lokalen Rechnung zu tragen.
Zeitgeist und gesellschaftlicher Wandel haben dafür gesorgt, dass seit dem 1. Januar 2008 das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) in NRW gilt. Dank des Einsatzes des DEHOGA kann sich die Gastronomie an Rhein und Ruhr aber über das liberalste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland freuen. Es enthält Ausnahmen für Raucherclubs, -kneipen, Raucherräume, geschlossene Gesellschaften und Brauchtumsveranstaltungen wie zum Beispiel den Karneval. Somit gibt es in NRW eine weitestgehende „friedliche Koexistenz“ von Rauchern, Nichtrauchern und Gastronomen.
Beachten Sie auch die Aktion "Mensch. Kultur. Kneipe. Für Wahlfreiheit!“, sowie die Informationen des DEHOGA NRW zum Thema.

Ökosteuer

Hotels und Gaststätten haben einen hohen Energiebedarf – trotzdem gehören sie nicht zur Liste der besonders energieintensiven Branchen. Vergünstigungen in Sachen Ökosteuer sind damit Fehlanzeige. Diesen Nachteil muss die Politik dringend beseitigen und die bisher willkürliche Klassifizierung an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Denn in ihrer jetzigen Ausgestaltung benachteiligt die Steuer das Gastgewerbe, hemmt die Entwicklung des Tourismus und wirkt sich negativ auf den Arbeitsmarkt aus.

Qualitätsmanagement-Systeme

Die Qualitätszertifizierung nach DIN EN ISO 9001 hat in Hotellerie und Gastronomie einen schweren Stand. Die Marketingwirkung ist gering, denn die meisten Gäste verbinden mit DIN eine Industrienorm und keine Auszeichnung für Servicequalität. Aus Sicht des DEHOGA sind Qualitätsinitiativen wie „Servicequalität Deutschland“ oder „European Hospitality Quality“ sinnvoller und erfolgversprechender als die DIN-Normierung.

Rundfunkgebühren

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland muss grundlegend reformiert werden. Denn im europäischen Vergleich werden die Hotels in Deutschland durch die Gebühren beispiellos belastet. Die Rundfunkgebühr muss endlich vom Bereithalten eines Empfangsgeräts entkoppelt werden und der Finanzbedarf der Sender sich am Programmauftrag orientieren.

Schallpegelbegrenzung

Eine gesetzliche Schallpegelbegrenzung für Gäste auf Tanzflächen droht – und das, obwohl die DIN-Norm 15905-5 bereits eine Begrenzung der Lautstärke vorsieht, obwohl die Discothekenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Gäste stehen, die Branche auf freiwilliger Basis den Kampf gegen Freizeitlärm unterstützt und den so genannten DJ-Führerschein eingeführt hat. Wir meinen: Die erfolgreiche Qualifizierung von DJs ist zielführender als gesetzliche Schallpegelbegrenzung.

Schwarzarbeit

Nur die Symptome, nicht aber die Ursachen der Schwarzarbeit werden durch die aktuellen Programme zum Thema Schwarzarbeit bekämpft. Ursache Nummer Eins für Schwarzarbeit ist die ausufernde Belastung mit Steuern und Sozialabgaben - die es deshalb einzudämmen gilt. Und bei der Symptombekämpfung müssen unverhältnismäßige Maßnahmen, wie überfallartige Überprüfungen, sowie eine Bürokratie- und Kostenexplosion vermieden werden.

Steuerfreie Zuschläge

Die steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit dürfen nicht abgeschafft werden. Hotellerie und Gastronomie würden unter einer Streichung der Steuerfreiheit besonders leiden. Mitarbeiter, die zu unpopulären Zeiten arbeiten, würden durch einen erheblichen Nettoverlust bestraft, denn eine volle Kompensation seitens der Arbeitgeber wäre aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Umweltschutz

Das Nachfrageverhalten der Gäste ist mehr und mehr vom Umweltbewusstsein geprägt und fordert von Gastronomen und Hoteliers eine umweltorientierte Betriebsführung. Steigende Energiepreise tun ihr Übriges. Frühzeitig hat der DEHOGA die Verantwortung des Gastgewerbes erkannt und seine Mitglieder bei allen Fragen rund um die Themen Energiesparen und Umweltschutz unterstützt. Die „Energiekampagne Gastgewerbe“ und „Viabono“ als Umweltdachmarke im Tourismus sind nur zwei Beispiele für das Engagement.

Unternehmenssteuerreform

Nicht ent-, sondern deutlich belastet wurden viele Gastronomen durch die Unternehmensteuerreform 2008. Der DEHOGA fordert deshalb umgehende Korrekturen der Reform. Der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten muss von 65 auf 25 Prozent sinken, der Freibetrag von 100.000 auf mindestens 200.000 Euro angehoben werden. Nur so wird auch für Betriebe in Innenstädten, die durch die Neuregelungen besonders belastet wurden, das Reformziel erreicht, Deutschland als Unternehmensstandort attraktiver zu machen.

Urheberrecht - Hotelsendetarif

Hotels sind keine Kabel- oder Sendeunternehmen – auch wenn das Urheberrecht derzeit etwas anderes impliziert. Im Gesetzestext muss dringend klargestellt werden, dass die Weiterleitung von Programmsignalen, z.B. auf Hotelzimmer, kein urheberrechtsrelevanter Vorgang ist. Die Liste der Anspruchsteller wird immer länger und scheint unendlich zu sein. Deshalb: Schluss mit der Gebührenwillkür. Es darf nicht sein, dass die von den Hotels an die Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen zu zahlenden Gebühren ins Exorbitante steigen.

Weitere Informationen zu den Positionen des DEHOGA finden Mitgliederbereich als Download.

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