Zwei Jahre Nichtraucherschutzgesetz in der NRW-Gastronomie: Tausende neue Nichtraucherangebote

Mittwoch, den 30 Juni 2010
Kategorie: Pressemeldungen, Aktuelles, NRW

 

Tausende neuer Nichtraucherangebote / nur neun Prozent Raucherclubs / fast ein Drittel mit Umsatzeinbußen / kürzere Verweildauer der Gäste / wenig Diskussionen wegen Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes / Evaluierung des Gesetzes abwarten

In der nordrhein-westfälischen Gastronomie sind seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes zum 1. Juli 2008 Tausende neuer Nichtraucherangebote entstanden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des DEHOGA NRW (Hotel- und Gaststättenverband), die sich an Gastronomen an Rhein und Ruhr richtete und mit der Umsetzung des Rauchverbots in NRW zwei Jahre nach dessen Einführung befasste. Wie das Rauchverbot umgesetzt wurde, hängt vor allen Dingen von der Ausrichtung des Betriebes ab. In Restaurants oder Speisegaststätten liegt der Anteil der Betriebe mit Nichtraucherangeboten bei rund 94 Prozent, in Kneipen dagegen bei 26 Prozent: „Das verwundert nicht, weil die Gäste immer noch eher Bier und Zigarette als Einheit sehen als Rumpsteak und Zigarette. Je höher also der Speisenanteil ausfällt, desto mehr rauchfreie Angebote gibt es. Damit spiegeln unsere Betriebe die Wünsche unserer Gäste wider“, weiß Olaf Offers, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Gastronomische Betriebe mit Nichtraucherangeboten sind solche, in denen gar nicht oder nur in einem separaten Raucherraum geraucht werden darf.

Das Nichtraucherschutzgesetz hat bei rund einem Drittel zu Umsatzeinbußen geführt, allerdings konnte auch jeder achte Betrieb von der Rauchfreiheit profitieren. „Das Gesetz hat letztlich eine gute Balance gefunden zwischen den Interessen der nicht rauchenden wie rauchenden Gäste und der Gastronomen. Für jeden Gast gibt es heute (fast) alles überall“, so Offers. „Deshalb sehen wir keinen Handlungsbedarf, an dem Gesetz etwas zu ändern.“ Das gilt auch für den Raucherclub. Nach der Erhebung nutzen lediglich neun Prozent diesen Ausnahmetatbestand. „Der Raucherclub fällt zwar mengenmäßig nicht sehr stark ins Gewicht, er bleibt aber für diese Betriebe eine wichtige Ausnahme bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes“, ist Offers überzeugt.

Durch  die  Umsetzung  des  Nichtraucherschutzgesetzes  hat  sich  das  Gästeverhalten  in  Teilen  verändert:  Während  35  Prozent  keine  Veränderung  feststellen konnten, hat sich bei einem Drittel der Gastronomen die Verweildauer in  den Betrieben verkürzt, bei fünf Prozent hingegen verlängert. 22 Prozent gaben an,  dass  insgesamt  weniger  geraucht  wurde.  Der  prognostizierte  Ansturm  von  Nichtrauchern auf rauchfreie Betriebe ist ausgeblieben.   Die überwiegende Zahl  der Befragten    (79%) beschrieb das Verhalten der Gäste  als  „friedliches Miteinander“.  16 Prozent  hingegen  berichteten  von  unzufriedenen  Gästen,  die  rauchfreie  Angebote  einforderten.  Mit  der  Umsetzung  vor  Ort  war ungefähr die Hälfte der Gäste zufrieden,  jeder vierte Gast zeigte sich gleichgültig, das verbliebene Viertel unzufrieden.    
 
Die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes muss nach zwei Jahren durch das Gesundheitsministerium  bewertet  werden.  „Wir  hoffen,  dass  die  neue Landesregierung  die  Evaluierung  abwartet  und  die  Politik  des  Augenmaßes beibehält“, so Offers.
 
Im  nordrhein-westfälischen  Gastgewerbe  wird  in  44.000  Unternehmen (38.000 Gastronomie-,  4.500  Beherbergungs-  und  1.500  Kantinen-  sowie Cateringbetrieben)  mit  über  185.000  Mitarbeitern  und  15.500  Auszubildenden jährlich ein Umsatz von mehr als elf Milliarden Euro erwirtschaftet.



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